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1. Zurück rechtmäßig halten (ein Teil), als ob durch das Abschneiden, zum einer Summe zu vermindern passend; sich (ein Teil) von den Beschädigungen entfernen; abziehen; AS, wo ein Hauswirt die Miete der Voraussetzungen von den Beschädigungen wiedereinbrachte, die dem Zivilkläger für Vertreibung zugesprochen wurden. 2. Ein äquivalent oder einen Ausgleich für erhalten; AS, Geld wieder einzubringen verlor am Spieltisch; Einerverluste im Aktienmarkt wieder einbringen. 3. Zurückerstatten; entschädigen; -- häufig benutzt reflexively und im passiven.
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