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1. Die Tat des Verbindens; zusammenfügen; Zusammenhang. 2. Ein Verbinden der Parteien als Zivilkläger oder Beklagte in einer Klage. 3. Annahme einer Ausgabe angeboten im Gesetz oder in der Tatsache. 4. Ein Verbinden von Ursachen der Tätigkeit oder der Verteidigung in den Zivilklagen oder in den kriminellen Verfolgungen.
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